Aufgaben eines Heilerziehungspflegehelfers (m/w/d): Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) arbeiten zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe und unterstützt die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen. Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Einsatzgebiet: Die Behindertenhilfe bietet vielfältige Möglichkeiten: Kindergarten heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche Kinder- und Jugendpsychiatrie Werkstatt für Menschen mit Behinderung Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung offene Hilfen familienentlastender Dienst ambulant betreutes Wohnen Tagesstätte für Senioren... um nur einige Beispiele zu nennen. Was macht die Ausbildung bei der GGSD so besonders? Verküpfung von Theorie und Praxis Berücksichtigung der individuellen Lerngeschichte regelmäßiger Praxistransfer des erworbenen Theoriewissens kontinuierliche Begleitung durch eine Praxislehrkraft Einbindung der beruflichen Vorerfahrung der Teilnehmer/innen im Unterricht Die Ausbildung besteht aus theoretischem sowie fachpraktischem Unterricht und wird durch das Fach „Praxis der Heilerziehungspflege“ in Einrichtungen der Behindertenhilfe ergänzt. In diesen Fächern werden Sie unterrichtet: Deutsch Sozialkunde Englisch Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre Berufs- und Rechtskunde Übungen zur Religionspädagogik Praxis- und Methodenlehre mit Kommunikation Lebensraumgestaltung (Bewegung, Ernährung, Gestaltung, Medienpädagogik, Musik, Spiel) Pflege Praktische Ausbildung: Praxis der Heilerziehungspflege Dauer: 12 Monate, beginnend jährlich im September, Umfang: 720 Unterrichtsstunden/ 400 Praxisstunden Art des Abschlusses: Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und verleiht die Berufsbezeichnung: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer“. Mit Ihrem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Fachschulausbildung erhalten Sie einen Schulabschluss, der einem Mittleren Schulabschluss gleichwertig ist. (nach Art. 25. Abs. 3 Satz 2 BayEUG). Teilnahmevoraussetzung: Möglichkeit 1: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE") Gesundheitliche Eignung Erfolgreicher Hauptschulabschluss Eine abgeschlossene mind. 2 jährige einschlägige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit. Möglichkeit 2: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE") Gesundheitliche Eignung Erfolgreicher Hauptschulabschluss Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine mind. 1- jährige einschlägige Berufstätigkeit Möglichkeit 3: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE") Gesundheitliche Eignung Erfolgreicher Hauptschulabschluss Eine mind. 4 - jährige Führung eines Mehrpersonenhaushalt Fördermöglichkeiten: Gerne beraten wir Sie auch zu Fördermöglichkeiten! Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 0800 / 10 20 580 (Mo. - Do.: 08.30 - 16.30 Uhr, Fr.: 08.30 - 15.00 Uhr) per Mail an: bildungsportal@ggsd.de oder im Internet unter: www.ggsd.de/ausbildung