TU Darmstadt - Logo Im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenzprofessur W2 mit Tenure Track für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und das Recht der Digitalisierung(Kenn-Nr. 28) zunächst für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen. Die Professur soll das Zivilrecht in seiner ganzen Breite abdecken, hierbei einen Fokus auf die Bereiche Immaterialgüterrecht sowie das Recht der Digitalisierung legen und interdisziplinäre Forschungszugänge aufzeigen. Das Immaterialgüterrecht ist in seiner Rolle als Innovationsförderungsinstrument vor dem Hintergrund der aktuellen technischen Entwicklungen zu erschließen. Im Rahmen der Forschung zum Recht der Digitalisierung sind sowohl die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Zivilrecht in den Blick zu nehmen als auch die Rolle des Zivilrechts bei der Regulierung von Digitalisierungsprozessen zu beleuchten. Zudem soll auch das Zusammenspiel des Immaterialgüterrechts und des Rechts der Digitalisierung, etwa bei der Regulierung von "Künstlicher Intelligenz", näher untersucht werden. Die Expertise in diesen Bereichen ist sukzessive aufzubauen. Die/der Stelleninhaber:in sollte bereit sein, sich in den Forschungsschwerpunkt "Digitale Transformation" des Fachbereichs und in das Forschungsfeld "Information and Intelligence" der TU Darmstadt sowie in das darin verortete Profilthema "Künstliche Intelligenz" einzubringen. Bewerber:innen sollten über erste Erfahrungen in der interdisziplinären Forschung und in der Einwerbung von Drittmitteln verfügen. Sie sollen ein starkes Forschungsprogramm entwickeln und einen aktiven Beitrag zu den Forschungsschwerpunkten innerhalb des Fachbereichs sowie zu den kooperierenden Disziplinen innerhalb der Universität leisten. Eine gute pädagogische Eignung und die Fähigkeit, auf Deutsch und Englisch zu unterrichten, werden vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber:in mindestens die Erste Juristische Prüfung oder eine vergleichbare juristische Prüfung erfolgreich absolviert und in Rechtswissenschaften promoviert hat. Sie/Er soll sich in die juristische Lehre am Fachbereich einbringen und im Besonderen bei der Ausbildung von Wirtschaftsinformatiker:innen und Wirtschaftsingenieur:innen mitwirken. Die Assistenzprofessur ist ausgestaltet als Qualifikationsprofessur gemäß 70 HessHG in der jeweils geltenden Fassung. Dementsprechend soll die wissenschaftliche Tätigkeit während oder nach der Promotion in der Regel neun Jahre und die wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion vier Jahre nicht übersteigen. Diese maximale Dauer kann sich nach den gesetzlichen Vorgaben des 70 HessHG bei Geburt, Annahme oder Aufnahme von Kindern gegebenenfalls verlängern. Weiterhin sollen Bewerber:innen an einer anderen Hochschule als an der TU Darmstadt promoviert haben oder nach der Promotion mindestens zwei Jahre außerhalb der TU Darmstadt wissenschaftlich tätig gewesen sein. Die Einstellung erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Die Besoldung erfolgt nach der W-Besoldung (Besoldungsgruppe W2 nach Hessischem Besoldungsgesetz). Eine vergleichbare Anstellung im Angestelltenverhältnis ist möglich. Für die Assistenzprofessur ist ein Tenure Track vorgesehen. Das Vorliegen entsprechender Leistungen in Forschung und Lehre wird im Rahmen des Tenure-Verfahrens überprüft und nach einer erfolgreichen Bewährungsphase ist der unmittelbare Übergang in eine unbefristete Professur (W3) vorgesehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien zu Tenure-Track-Professuren der Technischen Universität Darmstadt. Die Technische Universität Darmstadt strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen am Personal an und fordert deshalb besonders Frauen auf, sich zu bewerben. Bewerber:innen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Technische Universität Darmstadt ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert und verfügt über ein Dual Career Programm. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Aussagekräftiges Anschreiben, Lebenslauf, Verzeichnisse der Schriften und Lehrveranstaltungen, Urkunden über akademische Prüfungen und Ernennungen) sowie mit einem Lehr- und Forschungskonzept in einem einzigen PDF-file unter Angabe der o.g. Kenn-Nummer an den Dekan des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Prof. Dr. Alexander Kock (), zu senden. Mit dem Absenden Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass Ihre Daten zum Zwecke des Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert und ver arbeitet werden. Sie finden unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. Bewerbungsfrist: 12. Februar 2024