Das Amt Odervorland im Landkreis Oder-Spree hat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Amtsinhabers die Stelle
des Amtsdirektors (m/w/d)
- zum 1. Oktober 2024 neu zu besetzen.
In der folgenden Stellenausschreibung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Die Stellenausschreibung richtet sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Das Amt Odervorland mit circa 10.500 Einwohnern übernimmt die Verwaltungsgeschäfte seiner vier amtsangehörigen Gemeinden Briesen (Mark), Berkenbrück, Jacobsdorf und Steinhöfel. Das Amt Odervorland liegt im Nordosten des Landkreises Oder-Spree und erstreckt sich auf eine Fläche von 341 km .
Der Amtsdirektor ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit und wird vom Amtsausschuss des Amtes Odervorland für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Besoldung richtet sich nach 3 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV).
Ihre Aufgaben
Der Amtsdirektor ist Leiter der Amtsverwaltung und gesetzlicher Vertreter des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er bereitet insbesondere die Beschlüsse des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen vor und führt sie durch. Er vertritt das Amt auch repräsentativ. Als Leiter der Verwaltung ist er Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der übrigen Bediensteten des Amtes. Er regelt die Organisation der Amtsverwaltung und die Geschäftsverteilung.
Ihr Profil
Der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG) in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erfüllen sowie mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen und ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen ( 138 Absatz 1 Satz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf). Die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst besitzt, wer beispielsweise mindestens den Diplom- oder Bachelorabschluss im Studiengang "Verwaltung und Recht", "Öffentliche Verwaltung" oder "Kommunales Verwaltungsmanagement und Recht" erworben hat.
Für die Stelle des Amtsdirektors wird eine belastbare, zielstrebige, verantwortungsbewusste, tatkräftige, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit gesucht, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll, kooperativ und transparent zusammenzuarbeiten, die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich sowie ziel- und leistungsorientiert zu führen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu motivieren und anzuleiten.
Der künftige Amtsdirektor soll über Führungs- und Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich verfügen. Vorausgesetzt werden außerdem umfassende Fach- und Rechtskenntnisse, insbesondere im Kommunal- und Landesrecht Brandenburg, im Arbeits- und Tarifrecht sowie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht.
Die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und die Bereitschaft zum selbstständigen Führen eines PKW s werden erwartet, ebenso die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der amtsangehörigen Gemeinden.
Auf 12 Absatz 1 in Verbindung mit 59 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird hingewiesen.
Es wird gewünscht, dass der Amtsdirektor den Wohnsitz im Amtsbereich beziehungsweise in der unmittelbaren Umgebung hat oder dorthin verlegt. Umzugskosten werden in diesem Zusammenhang nicht erstattet.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten und Schulbildung, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, aktuelles Führungszeugnis, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum 29. Februar 2024 an das
Amt Odervorland - persönlich/vertraulich - Vorsitzender des Amtsausschusses (Bewerbung Amtsdirektor) Bahnhofstraße 3 - 4 15518 Briesen (Mark)
zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass E-Mail-Bewerbungen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen von behinderten Bewerbern sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellt behinderte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
Hinweis
Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Odervorland zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die Daten des zukünftigen Stelleninhabers werden in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen.
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit 26 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Weitere datenschutzrechtliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Stichwort Datenschutzerklärung