Rektorin/Rektor der Universität Stuttgart (w/m/d) REKTORAT ZUM 01.10.2024 An der Universität Stuttgart ist zum 1. Oktober 2024 die Stelle als Rektorin/Rektor neu zu besetzen. Die Universität Stuttgart ist eine führende technisch orientierte Universität in Deutschland und aufgrund ihrer Forschungsstärke eine wichtige Partnerin in einer der bedeutendsten Hightech-Regionen Europas. Ihre Relevanz für den Forschungsstandort zeigt sich auch in ihrem sehr hohen Drittmittelaufkommen, zahlreichen Ausgründungen und insgesamt einer herausgehobenen Rolle im Wissens- und Technologietransfer weit über die Region hinaus. Sie bietet innovative Studienprogramme und hochwertige Lehrangebote für ihre rund 21.000 Studierenden, ist verlässliche Arbeitgeberin für rund 5.800 Beschäftigte und steht für die interdisziplinäre Integration von Ingenieur-, Natur-, Geistes-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf der Grundlage disziplinärer Spitzenforschung. Wir suchen eine hochschulpolitisch und international erfahrene, wissenschaftlich ausgewiesene Führungspersönlichkeit, die mit Kommunikations-, Integrations- und Kooperationsfähigkeiten nach innen und außen überzeugt, gemeinsam mit den zentralen universitären Gremien die Profilbildung und strategische sowie konzeptionelle Weiterentwicklung der Universität engagiert vorantreibt, die Belange der Universität in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nachdrücklich vertritt, Exzellenz in Forschung, Lehre und Transfer im Sinne des ,Stuttgarter Weges' aktiv weiterverfolgt, die Position und Sichtbarkeit der Universität im nationalen und internationalen Wettbewerb erfolgreich ausbaut, für eine gendergerechte und diversitätssensible Hochschulkultur eintritt, sich für die nachhaltige Entwicklung der Universität Stuttgart einsetzt und hervorragende Deutsch- und Englischkenntnisse besitzt. Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus 17 Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg. Die Rektorin/Der Rektor wird in einer gemeinsamen Sitzung von Universitätsrat und Senat gewählt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann gemäß 17 Abs. 2 LHG die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit für die Dauer von sechs bis acht Jahren erfolgen; eine erneute Bestellung ist möglich. Die Vergütung erfolgt nach den Vorgaben des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (Besoldungsgruppe W3 zuzüglich Leistungsbezüge). Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 08.02.2024 zusammengefasst in einer PDF-Datei per E-Mail an an den Vorsitzenden des Universitätsrats, Herrn Prof. Dr. Bernhard Keimer. Bitte berücksichtigen Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können. Alternativ ist auch die Bewerbung in Papierform an die Geschäftsstelle des Universitätsrats, Keplerstr. 7, 70174 Stuttgart möglich. Für Rückfragen steht Ihnen der Vorsitzende des Universitätsrats unter gerne zur Verfügung. Absolute Diskretion sichern wir Ihnen selbstverständlich zu. Informationen zum Umgang mit Bewerbungsdaten nach Art. 13 DS-GVO finden Sie unter uni-stuttgart.de/datenschutz/bewerbung. Die Universität Stuttgart fördert aktiv die Vielfalt ihrer Beschäftigten und möchte insbesondere den Anteil der Frauen in Führungspositionen erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.