An der Hochschule für bildende Künste Hamburg ist zum 01.04.2024 die Position der/des Kanzler in (m/w/d) Bes.Gr. W2 mit Funktionsleistungszulage in Vollzeit für die Dauer von 9 Jahren zu besetzen. Wiederwahl und Wiederbestellung, sowie ein Beamtenverhältnis auf Zeit gem. 7 (1) Nr. 5 HmbBG sind möglich. Ihre Aufgaben Als Mitglied des Präsidiums der Hochschule leiten Sie die Verwaltung im Rahmen der Richtlinien des Präsidenten und tragen Sorge für die Umsetzung der die Verwaltung betreffenden Beschlüsse des Präsidiums. Sie verantworten das Budget der Hochschule und sind zuständig für die Personal-, Finanz-, Studierenden-, IT-, Liegenschafts- und Rechtsangelegenheiten der Hochschule sowie für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz. Innerhalb dieses Aufgabenbereichs sorgen Sie für klare und effiziente Organisationsstrukturen und für eine stetige Weiterentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die digitale Transformation. Ihr Profil Sie sind eine Persönlichkeit mit ausgeprägter Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Organisationsvermögen, die Interesse an der Vielfalt der künstlerischen Hochschule und ihrer Mitglieder hat und Verwaltung als Dienstleistung für die Hochschule versteht. Ihr zeitgemäßes und kooperatives Führungsverständnis und Interesse an Menschen ermöglicht Ihnen, mit allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule wertschätzend und gestaltend zusammenzuarbeiten. Neben strategischem Geschick und Umsetzungskompetenz haben Sie auch Freude am eigenen operativen Tätigwerden. Zu Ihrem abgeschlossenen Hochschulstudium, vorzugsweise aus der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaft, verfügen Sie über Führungserfahrung aus einer mindestens fünfjährigen verantwortlichen Tätigkeit in der Hochschulverwaltung, der Verwaltung, der Wirtschaft oder der Rechtspflege (siehe 83 (3) HmbHG). Weitere Hinweise Die Kanzlerin / Der Kanzler wird nach 83 (2) HmbHG auf Vorschlag des Präsidenten vom Hochschulrat für die Dauer von 9 Jahren gewählt. Wird die Kanzlerin /der Kanzler aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Freien und Hansestadt Hamburg nach 7 (1) Nr. 5 HmbBG für die Amtszeit zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit ernannt, gelten für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit die Bestimmungen über das Ruhen und Wiederaufleben eines solchen Beamtenverhältnisses ( 5 (5) S. 1 und (9) S. 3 HmbBG) entsprechend. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Bitte senden Sie bis zum 07.02.2024 Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen über unser Online-Bewerbungsportal. Die HFBK strebt Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt an. Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen jedes Hintergrunds. Wir fordern insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ebenso ist die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) erwünscht. Jetzt bewerben! Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich gern an Prof. Martin Köttering Präsident der HFBK Telefon 040/-201 Kontakt bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren Hochschule für bildende Künste (HFBK) Personal Stefanie Kacprzyk-Lange Telefon 040/-379