Am Fachbereich Informatik und Elektrotechnik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen: W2-Professur für IT-Sicherheit Wir suchen eine Persönlichkeit, die über fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der IT-Sicherheit verfügt. Dazu gehören unter anderem Software- und Netzwerksicherheit, Penetrationstests und Malwareanalyse. Es wird erwartet, dass die Person die in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen unseren Studierenden vermittelt und die angegebenen Fachgebiete in Forschung und Lehre anwendungsorientiert vertritt. Auf ein ausgeprägtes Netzwerk mit externen Partnern kann aufgebaut werden. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Informatik oder einem verwandten Fachgebiet sowie umfangreiche in der Praxis eines Wirtschaftsunternehmens oder einer öffentlichen Organisation erworbene Kenntnisse in den oben genannten Bereichen. Die Übernahme von Grundlagenlehrveranstaltungen für unsere Studiengänge ist integraler Bestandteil der ausgeschriebenen Professur. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit ist erforderlich. Außerdem liegt die Weiterentwicklung des Studienangebots im Aufgabenbereich. Es wird weiterhin erwartet, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abzuhalten sowie Projekt- und Abschlussarbeiten zu betreuen. Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung wird erwartet, dass sich Professorinnen und Professoren verantwortungsvoll in den Selbstverwaltungsgremien des Fachbereichs und der Fachhochschule engagieren. Aufgrund der hohen Praxisorientierung der Fachhochschule Kiel in Forschung und Lehre ist eine aktive Mitwirkung bei der Drittmitteleinwerbung und im Rahmen des Technologietransfers zwischen Hochschule und Wirtschaft unabdingbar. Nebentätigkeiten auf diesen Gebieten sind ausdrücklich willkommen und werden im Rahmen gesetzlicher Regelungen unterstützt. Die F&E GmbH der Fachhochschule Kiel assistiert bei Bedarf bei der Umsetzung der betreffenden Aktivitäten. Es ist sehr erwünscht, dass die stelleninhabende Person aktiv ein Netzwerk mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft aufbaut und pflegt. Bewerbende müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des 61 HSG erfüllen. Danach sind mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische und didaktische Eignung sowie besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die sehr gute Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Des Weiteren sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind, Voraussetzung. Die Fachhochschule Kiel bietet didaktische Aus- und Fortbildung während der ersten beiden Beschäftigungsjahre an. Es wird erwartet, dass dieses Angebot genutzt wird. Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerbende bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule ist zudem bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen zu erhöhen. Sie fordert deshalb insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind bitte bis zum 01.02.2024 über unser Bewerbungsportal () zu richten an den Dekan des Fachbereichs Informatik und Elektrotechnik, Herrn Prof. Dr.-Ing. Felix Woelk, Grenzstr. 5, 24149 Kiel. Fachliche und inhaltliche Fragen sind an den Vorsitzenden des Berufungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Robert Manzke ( ) zu richten.