Das Versorgungswerk der Landesärzte kammer Hessen ist eine seit 2006 teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärzte kammer Hessen und gemäß 5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz) als berufsständische Einrichtung zuständig für die Alters-, Berufs unfähigkeits- und Hinter bliebenen versorgung der hessischen Ärztinnen und Ärzte . klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung